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   BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 36.81   

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https://dejure.org/1983,2764
BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 36.81 (https://dejure.org/1983,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1983 - 1 C 36.81 (https://dejure.org/1983,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1983 - 1 C 36.81 (https://dejure.org/1983,2764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Landesrechtliche Regelung - Eingangstür einer Gaststätte - Betriebszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 339
  • NVwZ 1984, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 14 S 1065/93

    Gaststättenrechtliche Auflage - Offenhalten der Eingangstür

    In der Rechtsprechung sind denn auch Auflagen des in Rede stehenden Inhalts, die einen ebenso oder ähnlich wie hier gefaßten Entscheidungssatz aufweisen, nicht wegen mangelnder Bestimmtheit beanstandet worden (vgl. etwa Hess. VGH, Urteile vom 02.02.1981 und 02.04.1984, GewArch 1982, 93 und 1984, 239; VGH BW, Urteil vom 04.11.1981, GewArch 1982, 65; BVerwG, Urteil vom 09.08.1983, GewArch 1984, 35).

    Die Ermächtigung des § 4 Abs. 3 GastG schließt eine landesrechtliche Regelung ein, derzufolge die Möglichkeit bestehen muß, die Eingangstür einer Gaststätte während der Betriebszeit von außen zu öffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.08.1983, GewArch 1984, 35).

  • VG Ansbach, 17.02.2017 - AN 4 S 16.02481

    Pflicht zur Offenhaltung der Zugangstür einer Gaststätte während der

    Sie solle insbesondere eine effektive Überwachung des Gaststättenbetriebes gewährleisten (unter Hinweis auf BVerwG v. 9.8.1983 - 1 C 36/81; VG Neustadt/Weinstraße v. 13.6.2013 - 4 K 1091/12.NW).

    In der auch von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 1983 (BVerwG, U.v. 9.8.1983, 1 C 36/81 - juris) ging es nicht um etwaige Verstöße gegen ein - damals noch nicht vorhandenes - Rauchverbot in Gaststätten, sondern vielmehr um die Besorgnis der Gefährdung der Sittlichkeit in der betroffenen Gaststätte.

  • VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12

    Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden

    In der diesbezüglichen Anforderung liegt naturgemäß gleichzeitig das Verbot, alles zu unterlassen, was diese Beschaffenheit aufhebt, also auch das Verbot, die Tür abzuschließen (vgl. BVerwG, GewArch 1984, 35; Hess. VGH, GewArch 1984, 239; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1994, 489) .
  • BVerwG, 16.09.1994 - 1 B 182.94

    Darlegungserfordernis - Mangelnde Bestimmtheit einer behördlichen Auflage -

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 B 8.84 - (Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 2) und ähnlich in seinem Urteil vom 9. August 1983 - BVerwG 1 C 36.81 - (Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 10 = GewArch 1984, 35) ausgeführt, die Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG setze voraus, daß ein konkretes Vorkommnis die Besorgnis begründet, die in der Bestimmung aufgeführten Rechtsgüter seien gefährdet.
  • OVG Hamburg, 31.10.1989 - Bf VI 34/87

    Gaststättenerlaubnis; Beschränkung der Besucherzahl; Diskothek; Anfechtbarkeit

    Voraussetzung für die Erteilung derartiger Auflagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 GastG ist grundsätzlich ein konkretes Vorkommnis, das die Besorgnis begründet, die in § 5 GastG aufgeführten Rechtsgüter seien gefährdet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.2.1984, Buchholz 451.41 § 5 GastG Nr. 2; Urt. v. 9.8.1983, GewArch 1984 S. 35).
  • VG Berlin, 15.08.1991 - 4 A 253.88

    Klage gegen eine Auflage zur Gaststättenerlaubnis; Auflage, die Zugangstür

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